Ihre Angaben
Eine starke Partnerschaft
Unter dem Dach der Bürgerwerke haben wir uns mit anderen Energiegemeinschaften zusammengeschlossen, um Menschen deutschlandweit mit Energie aus Bürgerhand zu versorgen. Die Bürgerwerke übernehmen für uns die zuverlässige Abwicklung Ihrer Energieversorgung. Dadurch können wir uns weiterhin auf das konzentrieren, was wir am besten können: Die Energiewende vor Ort umsetzen.
Bei den Bürgerwerken haben sich mehr als 65.000 Menschen in über 125 Energiegemeinschaften aus ganz Deutschland zusammengetan, um eine erneuerbare, regionale und selbstbestimmte Energieversorgung in Bürgerhand aufzubauen. Als unabhängiger Ökostrom-Versorger liefern die Bürgerwerke deutschlandweit BürgerÖkostrom aus Sonnen-, Wind- und Wasserkraft und nachhaltiges BürgerÖkogas.
Seit 2012 kümmern sich die Bürgerinnen und Bürger der EG Hohe Waid um den Ausbau von Erneuerbaren Energien in der Region. Damit sorgen wir nicht nur für regionale Wertschöpfung, sondern tragen aktiv zur Energiewende und zum Klimaschutz bei.

100 % Ökostrom aus Sonne, Wind und Wasser
Energie in Bürgerhand
Garantiert die Energiewende voranbringen
Geprüft und ausgezeichnet – für Energiewende-Wirkung
Können wir Ihnen helfen?
Bei Bedarf hilft Ihnen das Kundendialog-Team der Bürgerwerke gerne weiter. Mo.–Fr. 8:00–17:00 Uhr.

Sie haben Fragen zum Wechsel?
Damit wir Ihren Wechsel beim zuständigen Netzbetreiber anmelden können, benötigen wir neben Ihren persönlichen Daten vor allem die korrekte Zählernummer oder Marktlokationsnummer (MaLo-ID) genannt. Diese finden Sie auf einer Abrechnung Ihres bisherigen Energieversorgers oder direkt auf Ihrem Zähler.
Die MaLo-ID ist einer Zählernummer eindeutig zugeordnet und identifiziert bei einem Anbieterwechsel somit zweifelsfrei Ihren Zähler. Sie finden die MaLo-ID, die aus genau 11 Ziffern (ohne Buchstaben oder Sonderzeichen) besteht, auf Ihrer letzten Abrechnung. Wenn Sie im Rahmen eines Einzugs einen neuen Vertrag bei den Bürgerwerken abschließen, erfragen Sie die MaLo-ID bitte bei Ihrer Ansprechperson an der neuen Adresse oder beim für Ihre neue Adresse zuständigen Netzbetreiber.
Ihren ungefähren Jahresverbrauch können Sie ebenfalls Ihrer Abrechnung entnehmen. Hier empfiehlt es sich, eine aktuelle Abrechnung als Grundlage zu nehmen, damit Ihre monatlichen Abschlagszahlungen möglichst passend sind und Sie hohe Rück- oder Nachzahlungen vermeiden. Was in jedem Fall gilt: Wir stellen Ihnen bei der Jahresabrechnung nur tatsächlich verbrauchte Kilowattstunden in Rechnung. Sie erhalten gegebenenfalls Geld zurück.
Um den Wechsel zu den Bürgerwerken zu beauftragen, benötigen Sie lediglich Ihre Zählernummer oder Ihre Marktlokationsnummer (MaLo-ID) – den Zählerstand benötigen wir zu diesem Zeitpunkt noch nicht.
Wenn der Start Ihrer Belieferung durch die Bürgerwerke feststeht, erhalten Sie von uns ein Schreiben mit dem genauen Datum, an dem Sie Ihren Zähler bitte ablesen und den Stand an uns übermitteln. Bitte übermitteln Sie den gleichen Zählerstand an uns wie an Ihren bisherigen Versorger. Denn der Endzähler-Stand bei Ihrem bisherigen Versorger entspricht dem Zählerstand, bei dem wir Ihre Belieferung aufnehmen. Ihr bisheriger Versorger wird Ihre Schlussrechnung basierend auf diesem Wert erstellen.
Sie sind neu eingezogen? Dann ist es wichtig, dass der Zählerstand, den Sie uns bei Ihrem Einzug melden, dem Zählerstand entspricht, mit dem sich Ihre Vormieter:innen bzw. Vorbesitzer:innen bei ihrem Versorger abgemeldet haben. Dieser Wert sollte Ihnen bei der Wohnungsübergabe mitgeteilt werden.
Sie können jederzeit einen Wechsel zum nächstmöglichen Termin beantragen. Wir kümmern uns für Sie um die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger und sorgen dafür, dass Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit BürgerÖkostrom bzw. BürgerÖkogas versorgt werden. Sie erhalten von uns eine Mitteilung über das genaue Datum, sobald uns der Wechsel von Ihrem bisherigen Versorger bestätigt wurde.
Auch wenn Sie noch durch eine längere Vertragslaufzeit an Ihren aktuellen Versorger gebunden sind, können Sie den Wechsel zu den Bürgerwerken mit beliebig viel Vorlauf beauftragen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie bei Ihrem bisherigen Versorger ein Sonderkündigungsrecht (zum Beispiel aufgrund einer Preisanpassung) in Anspruch nehmen möchten, ist eine Kündigung von Ihnen persönlich erforderlich, da wir das aus rechtlichen Gründen nicht für Sie übernehmen dürfen.
Mit Einführung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels ab 6. Juni 2025 ist es nicht mehr möglich, seine Zählernummer nachzureichen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie beim Wechsel Ihre Stromzählernummer oder Marktlokationsnummer (MaLo-ID) vorliegen haben, da die Angabe einer dieser Nummer in unserer Wechselstrecke Pflicht ist. Dadurch können wir Ihren Stromanschluss eindeutig identifizieren und sicherstellen, dass wir Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit BürgerÖkostrom versorgen können.
Mehr Informationen zum 24-Stunden-Wechsel finden Sie hier in unserem Online-Magazin.
Nein, bei den Bürgerwerken gibt es keine Mindestmenge an Strom oder Gas, die Sie verbrauchen müssen. Im Gegenteil: Wir begrüßen es sehr, wenn Sie sich um Energieeinsparungen bemühen, um auch auf diese Weise das Klima zu schützen.
Bei Ihren Abrechnungen stellen wir Ihnen stets genau die Menge an Energie in Rechnung, die Sie tatsächlich verbraucht haben. Gegebenenfalls erhalten Sie Geld zurück.